Dropbox Sign – Leitfaden zur internationalen Rechtsverbindlichkeit von E-Signaturen
Elektronische Signaturen werden vielerorts auf der ganzen Welt als rechtsverbindlich anerkannt. In diesem Leitfaden erfahren Sie mehr zur Rechtsverbindlichkeit elektronischer Signaturen in verschiedenen Ländern.
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Overview of eSignature Legality in Liechtenstein
Liechtenstein has its own guidelines on electronic signature laws since it is a member of the European Free Trade Association but not a part of the European Union. Liechtenstein has legally recognized eSignatures since passing a law in 2003.
In 2018, the country adopted the eIDAS which states that “An electronic signature shall not be denied legal effect and admissibility as evidence in legal proceedings solely on the grounds that it is in an electronic form or that it does not meet the requirements for qualified electronic signatures.” Following the eIDAS regulation, eSignatures are now legally valid in all countries that comply.
Gesetz zu elektronischen Signaturen
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (die „eIDAS-Verordnung“ bzw. „IVT-Verordnung“).
Sind elektronische Signaturen rechtmäßig, zulässig und durchsetzbar?
Ja.
Zusammenfassung des Gesetzes
Die IVT-Verordnung definiert drei Arten von elektronischen Signaturen (SES, AES, QES) und ist eine neue Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Europäischen Binnenmarkt. Sie legt ein rechtliches Rahmenwerk für Menschen, Unternehmen (insbesondere kleine bis mittelgroße Unternehmen) und Behörden für den sicheren Zugriff auf Dienste und die digitale Durchführung von Transaktionen in allen EU-Mitgliedsstaaten fest.
Die IVT trat am 17. September 2014 in Kraft und wird seit 1. Juli 2016 angewendet. Mit ihr wurde die Richtlinie 1999/93/EG zu elektronischen Signaturen, eine EU-Richtlinie über die Nutzung von E-Signaturen in elektronischen Verträgen innerhalb der EU, aufgehoben und ersetzt.
Einfache elektronische Signatur
Bei einer einfachen elektronischen Signatur (Standard Electronic Signature; SES) bestehen Daten in elektronischer Form, die logisch mit anderen Daten in elektronischer Form verknüpft sind (zum Beispiel ein Dokument), die vom Unterzeichner der elektronischen Daten zum Unterzeichnen des Dokuments verwendet werden. Viele elektronische Hilfsmittel, darunter Passwörter, PIN-Codes und gescannte Unterschriften, können als eine SES betrachtet werden.
Erweiterte elektronische Signatur
Eine erweiterte elektronische Signatur (Advanced Electronic Signature; AES) muss sicherstellen, dass Signaturen eindeutig mit dem Unterzeichner verbunden sind und diesen identifizieren können. Sie muss mithilfe von Daten zur Erstellung elektronischer Signaturen erstellt werden, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Sicherheit unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
Qualifizierte elektronische Signatur
A qualified electronic signature (QES) is a stricter form of AES and the only signature type given the same legal value as handwritten signatures. It is an advanced electronic signature with a qualified digital certificate that has been created by a qualified signature creation device (QSCD). The QSCD has to be issued by a qualified EU Trust Service Provider (TSP) on the European Union Trust List (EUTL).
Wesentliche Einschränkungen
Das Gesetz schließt bestimmte Arten von Vereinbarungen nicht aus. Jedoch können für bestimmte Arten von Vereinbarungen – zum Beispiel bei Testamenten, Gerichtsdokumenten und Grundbuchtiteln – nach wie vor schriftliche Mitteilungen in Papierform erforderlich sein.
Haftungsausschluss: Diese Mitteilung dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie soll Unternehmen dabei helfen, das rechtliche Rahmenwerk zu verstehen, auf dem die Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturen beruht. Hierbei handelt es sich um keine Rechtsberatung und diese Information sollte nicht als Ersatz für eine professionelle Rechtsberatung herangezogen werden. Wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt, um eine rechtliche Beratung oder juristische Vertretung in Anspruch zu nehmen.